Brillant Energie

Unser FAQ - Fragen und Antworten rund um deine Energie

Dein Wechsel zu Brillant Energie
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Dein Wechsel zu Brillant Energie

Wie kann ich zu Brillant Energie wechseln?

Ganz einfach: Deinen neuen Vertrag kannst du ganz leicht auf diese Website über den Tarif-Rechner abschließen: Gib einfach direkt dort deine Postleitzahl und Jahresstromverbrauch ein und checke deine Vertragsoptionen und sichere dir den Bonus. Ganz egal, ob du umziehst oder von einem anderen Lieferanten zu uns wechseln möchtest. Wir kümmern uns für dich um die Kündigung bei deinem aktuellen Strom- bzw. Gasanbieter, wenn du dies noch nicht selbst getan hast. Dazu benötigen wir folgende Daten:

  • deinen Namen
  • die Lieferadresse
  • deine E-Mail-Adresse
  • die Zählernummer
  • den aktuellen Strom- bzw. Gasanbieter
  • deine bevorzugte Zahlungsweise (SEPA-Lastschrift, Überweisung)

Ab wann kann ich den Wechsel zu Brillant Energie beantragen?

Du kannst den Wechsel dann bei uns beantragen, wenn der Wechsel von deinem bisherigen Lieferanten innerhalb der nächsten 6 Monate möglich ist – oder du uns deinen Einzug maximal 6 Wochen nach Schlüsselübergabe mitteilst. Wir kündigen deinen Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt für dich, sodass du so schnell wie möglich Brillant Energie nutzen kannst.

Ab wann werde ich von Brillant Energie beliefert?

Nach einer gesetzlichen Vorlauffrist von 10 Werktagen können wir dich mit Brillant Energie beliefern – bei einem Lieferantenwechsel zum frühestmöglichen Termin abhängig von den Kündigungsfristen. Wir halten dich immer auf dem Laufenden.

Was kostet mich der Wechsel zu Brillant Energie?

Null Euro. Zusätzlich übernehmen wir für dich die Kündigung bei deinem aktuellen Strom- bzw. Gaslieferanten zu deinem Wunschtermin. Prüfe jetzt deine Vertragsoptionen und sichere dir mögliche Boni.

Kann es beim Wechsel zu einem Strom- bzw. Gasausfall kommen?

Keine Angst. Der Wechsel deines Strom- bzw. Gaslieferanten führt nicht zu einem temporären Strom- bzw. Gasausfall. Du bist die ganze Zeit sicher mit dem Strom- bzw. Gasnetz verbunden. Wir regeln alle wichtigen Details für dich, so dass du unkompliziert und zuverlässig Brillant Energie nutzen kannst.

Was passiert, wenn bei meinem Wechsel etwas schief geht?

Du wirst weiterhin jederzeit mit Strom bzw. Gas versorgt – auch wenn bspw. die Kündigung des bisherigen Strom- bzw. Gasvertrages bereits gültig wird, jedoch die gesetzlichen Fristen zu einer Verzögerung beim Lieferbeginn durch uns führen. Dann springt dein Grundversorger übergangsweise ein.

Wann erhalte ich eine Vertragsbestätigung?

Erfahrungsgemäß dauert der gesamte Wechselprozess etwa 10 Werktage – vorausgesetzt uns liegen alle Informationen von dir vollständig vor. Sobald wir deinen Wechsel final abgeschlossen haben, erhältst du sofort per E-Mail eine Vertragsbestätigung inklusive aller für dich wichtigen Vertragsdaten.

Welche Schritte durchläuft der Vertragsabschluss?

Sobald du uns alle relevanten Informationen mitteilst, schicken wir dir eine Eingangsbestätigung und veranlassen alle notwendigen Schritte. Wenn wir nach der gesetzlichen Vorlauffrist von 10 Werktagen den Lieferbeginn mitgeteilt bekommen, erhältst du eine Vertragsbestätigung – dann steht der Belieferung mit Strom bzw. Gas durch uns nichts mehr im Weg.

Kann ich Brillant Energie auch gewerblich beziehen?

Aktuell ist das noch nicht möglich. Momentan bieten wir unseren Strom bzw. Gas ausschließlich für Privatkunden an. Schau einfach später noch einmal vorbei.

Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassung: Was ist das?

Immer dann, wenn dein Strom- bzw. Gasanbieter eine Preisanpassung vornimmt, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, wenn dein Energieanbieter dir mitteilt, wie der Strom- bzw. Gaspreis sinken oder steigen wird, kannst du im Rahmen des Sonderkündigungsrechts den Vertrag kündigen.

Angenommen, ich habe ein Sonderkündigungsrecht bei meinem derzeitigen Strom- bzw. Gasanbieter: Wie kann ich zu Brillant Energie wechseln?

Im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts kannst du bei deinem derzeitigen Energielieferanten kündigen und auch kurzfristig zu Brillant Energie wechseln. Nach einer gesetzlichen Vorlauffrist von 10 Werktagen können wir dich mit Brillant Energie beliefern.

Wann erhalte ich einen Neukundenbonus?

Falls wir mit dir einen Neukundenbonus vereinbart haben (das siehst du jeweils in unserer Vertragsabschlusstrecke und final auf unserer Vertragsbestätigung), wird dieser mit deiner nächsten Jahresrechnung nach 12 Monaten verrechnet. Er wird in deinem Rechnungsbetrag als Gutschrift berücksichtigt. Ergibt sich nach Verrechnung des Neukundenbonus ein Guthaben, zahlen wir es dir aus.  

Damit du einen einmaligen Neukundenbonus erhältst, müssen diese zwei Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • In den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss wurdest du an der vertraglichen Verbrauchsstelle nicht von uns mit Gas oder Strom beliefert und du hast keinen von dir an uns erteilten Auftrag zur Belieferung widerrufen. 
  • Du hast von uns ab Vertragsschluss dein Gas oder deinen Strom 12 Monate ohne Unterbrechung über den mit uns abgeschlossenen Vertrag bezogen. 

 

Wann erhalte ich einen Sofortbonus?

Wird in unserem Tarifangebot ein Sofortbonus ausgewiesen und du schließt einen Vertrag mit uns samt Sofortbonus ab, wird der vereinbarte Sofortbonus 60 Tage nach Lieferbeginn fällig und wir zahlen ihn auf das von dir angegebene Konto aus – und zwar in der Höhe, die wir vereinbart haben. Voraussetzungen dafür sind: 

  • Du beziehst zu dem Zeitpunkt, an dem die Auszahlung fällig ist, immer noch Strom oder Gas von uns über den abgeschlossenen Vertrag. 
  • Es bestehen bei uns keine fälligen offenen Forderungen gegen dich.  
  • In den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss wurdest du an der vertraglichen Verbrauchsstelle nicht von uns mit Strom oder Gas beliefert und hast keinen von dir an uns erteilten Auftrag zur Belieferung widerrufen.