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Dein Wechsel zu Brillant Energie
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Dein Wechsel zu Brillant Energie

Wie kann ich zu Brillant Energie wechseln?

Ganz einfach: Deinen neuen Vertrag kannst du ganz leicht auf diese Website über den Tarifrechner abschließen: Gib einfach direkt dort deine Postleitzahl und deinen Jahresverbrauch für Strom oder Gas ein und suche den für dich passenden Tarif aus. Ganz egal, ob du umziehst oder von einem anderen Energielieferanten zu uns wechseln möchtest. Wir kümmern uns für dich um die Kündigung bei deinem aktuellen Strom- bzw. Gasanbieter, wenn du dies noch nicht selbst getan hast. Dazu benötigen wir folgende Daten:

  • deinen Namen
  • die Lieferadresse
  • deine E-Mail-Adresse
  • die Zählernummer
  • den aktuellen Strom- bzw. Gasanbieter
  • deine bevorzugte Zahlungsweise (SEPA-Lastschrift, Überweisung)

Du ziehst um? Bitte beachte, dass An- und Abmeldungen bei Ein- und Auszug für Stromverträge ab 19. Mai bei uns nur noch in die Zukunft möglich sind. Das bedeutet: Melde spätestens zwei Werktage vor dem Datum der Wohnungsübergabe deinen Stromvertrag an bzw. ab. Den Zählerstand kannst du uns noch bis zwei Wochen nach deinem Auszug melden. Für deinen Gasvertrag ist eine An- und Abmeldung bis März 2026 noch bis zu 6 Wochen rückwirkend möglich. So hat es die Bundesnetzagentur festgelegt. Weitere Informationen zu den veränderten Fristen für An- und Abmeldungen von Stromverträgen erhältst du hier im Ratgeberbeitrag.

Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur stellen alle Energieversorger im Zeitraum vom 19.05.2025 bis 15.06.2025 die Systeme um, auch wir. In dieser Zeit ist ein Lieferbeginn für deinen Stromauftrag frühestens zum 16.06.2025 möglich und es kann zu Verzögerungen bei der Bestätigung deines Auftrages kommen.

Ab wann kann ich den Wechsel zu Brillant Energie beantragen?

Du kannst frühestens 9 Monate vor gewünschtem Lieferbeginn zu uns wechseln.

Ab wann werde ich von Brillant Energie beliefert?

Für Gasverträge gilt, dass wir dich nach einer gesetzlichen Vorlauffrist von 10 Werktagen mit Brillant Energie beliefern können – bei einem Lieferantenwechsel zum frühestmöglichen Termin abhängig von den Kündigungsfristen. Wir halten dich immer auf dem Laufenden.

Für Stromverträge gilt ab 15. Juni 2025, dass du werktags innerhalb von 24 Stunden zu uns wechseln kannst mit frühestmöglichem Lieferbeginn zum übernächsten Tag – vorausgesetzt, deine Kündigungsfristen lassen das zu und alle Daten liegen korrekt vor.

Für Umzüge gilt: An- und Abmeldungen bei Ein- und Auszug sind für Stromverträge ab 19. Mai 2025 nur noch in die Zukunft möglich sind. Das bedeutet: Melde spätestens zwei Werktage vor dem Datum der Wohnungsübergabe deinen Stromvertrag an bzw. ab. Den Zählerstand kannst du uns noch bis zwei Wochen nach deinem Auszug melden. Für deinen Gasvertrag ist eine An- und Abmeldung bis März 2026 noch innerhalb von 6 Wochen rückwirkend möglich. So hat es die Bundesnetzagentur festgelegt.

Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur stellen alle Energieversorger im Zeitraum vom 19.05.2025 bis 15.06.2025 die Systeme um, auch wir. In dieser Zeit ist ein Lieferbeginn für deinen Stromauftrag frühestens zum 16.06.2025 möglich und es kann zu Verzögerungen bei der Bestätigung deines Auftrages kommen.

Was kostet mich der Wechsel zu Brillant Energie?

Null Euro. Zusätzlich übernehmen wir für dich die Kündigung bei deinem aktuellen Strom- bzw. Gaslieferanten zu deinem Wunschtermin. Prüfe jetzt deine Vertragsoptionen und sichere dir mögliche Boni.

Kann es beim Wechsel zu einem Strom- bzw. Gasausfall kommen?

Keine Angst. Der Wechsel deines Strom- bzw. Gaslieferanten führt nicht zu einem temporären Strom- bzw. Gasausfall. Du bist die ganze Zeit sicher mit dem Strom- bzw. Gasnetz verbunden. Wir regeln alle wichtigen Details für dich, so dass du unkompliziert und zuverlässig Brillant Energie nutzen kannst.

Was passiert, wenn bei meinem Wechsel etwas schief geht?

Du wirst weiterhin jederzeit mit Strom bzw. Gas versorgt – auch wenn bspw. die Kündigung des bisherigen Strom- bzw. Gasvertrages bereits gültig wird, jedoch die gesetzlichen Fristen zu einer Verzögerung beim Lieferbeginn durch uns führen. Dann springt dein Grundversorger übergangsweise ein.

Wann erhalte ich eine Vertragsbestätigung?

Erfahrungsgemäß dauert bei Gas der gesamte Wechselprozess etwa 10 Werktage – vorausgesetzt uns liegen alle Informationen von dir vollständig vor. Sobald wir deinen Wechsel final abgeschlossen haben, erhältst du sofort per E-Mail eine Vertragsbestätigung inklusive aller für dich wichtigen Vertragsdaten. Für Strom ist das ab 15. Juni 2025 bereits zum übernächsten Tag möglich. Somit erhältst du, sollten alle Daten korrekt vorliegen und ein Wechsel möglich sein, zum übernächsten Tag eine Vertragsbestätigung. Bitte beachte: Liegen Wochenend- oder Feiertage dazwischen, dauert es entsprechend länger.

Welche Schritte durchläuft der Vertragsabschluss?

Sobald du uns alle relevanten Informationen über unsere Online-Abschlusstrecke (Start mit Tarifrechner) mitgeteilt hast, schicken wir dir eine Auftragsbestätigung und veranlassen alle notwendigen Schritte. Wenn wir nach der gesetzlichen Vorlauffrist von 2 Werktagen bei Strom und 10 Werktagen bei Gas den Lieferbeginn mitgeteilt bekommen, erhältst du eine Vertragsbestätigung – dann steht der Belieferung mit Strom bzw. Gas durch uns nichts mehr im Weg.

Kann ich Brillant Energie auch gewerblich beziehen?

Aktuell ist das noch nicht möglich. Momentan bieten wir unseren Strom bzw. Gas ausschließlich für Privatkunden an. Schau einfach später noch einmal vorbei.

Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassung: Was ist das?

Immer dann, wenn dein Strom- bzw. Gasanbieter eine Preisanpassung vornimmt, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, wenn dein Energieanbieter dir mitteilt, wie der Strom- bzw. Gaspreis sinken oder steigen wird, kannst du im Rahmen des Sonderkündigungsrechts den Vertrag kündigen.

Angenommen, ich habe ein Sonderkündigungsrecht bei meinem derzeitigen Strom- bzw. Gasanbieter: Wie kann ich zu Brillant Energie wechseln?

Im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts kannst du bei deinem derzeitigen Energielieferanten kündigen und auch kurzfristig zu Brillant Energie wechseln. Nach einer gesetzlichen Vorlauffrist von 10 Werktagen können wir dich mit Ökogas beliefern, mit der gesetzlichen Vorlauffrist von 2 Werktagen können wir dich mit Ökostrom beliefern.

Wann erhalte ich einen Neukundenbonus?

Falls wir mit dir einen Neukundenbonus vereinbart haben (das siehst du jeweils in unserer Vertragsabschlusstrecke und final auf unserer Vertragsbestätigung), wird dieser mit deiner nächsten Jahresrechnung nach 12 Monaten verrechnet. Er wird in deinem Rechnungsbetrag als Gutschrift berücksichtigt. Ergibt sich nach Verrechnung des Neukundenbonus ein Guthaben, zahlen wir es dir aus.  

Damit du einen einmaligen Neukundenbonus erhältst, müssen diese zwei Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • In den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss wurdest du an der vertraglichen Verbrauchsstelle nicht von uns mit Gas oder Strom beliefert und du hast keinen von dir an uns erteilten Auftrag zur Belieferung widerrufen. 
  • Du hast von uns ab Vertragsschluss dein Gas oder deinen Strom 12 Monate ohne Unterbrechung über den mit uns abgeschlossenen Vertrag bezogen. 

 

Wann erhalte ich einen Sofortbonus?

Wird in unserem Tarifangebot ein Sofortbonus ausgewiesen und du schließt einen Vertrag mit uns samt Sofortbonus ab, wird der vereinbarte Sofortbonus 60 Tage nach Lieferbeginn fällig und wir zahlen ihn auf das von dir angegebene Konto aus – und zwar in der Höhe, die wir vereinbart haben. Voraussetzungen dafür sind: 

  • Du beziehst zu dem Zeitpunkt, an dem die Auszahlung fällig ist, immer noch Strom oder Gas von uns über den abgeschlossenen Vertrag. 
  • Es bestehen bei uns keine fälligen offenen Forderungen gegen dich.  
  • In den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss wurdest du an der vertraglichen Verbrauchsstelle nicht von uns mit Strom oder Gas beliefert und hast keinen von dir an uns erteilten Auftrag zur Belieferung widerrufen. 
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