Unser FAQ - Fragen und Antworten rund um deine Energie
Sonstiges
Wie setzt sich der Strom von Brillant Energie zusammen?
Mit Brillant Strom Natur erhältst du 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien.
Im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung – die u. a. auf der Rechnung und beim Vertragsabschluss aufgeführt ist – wird neben diesem Ökostrom ein Anteil für die EEG-Umlage ausgewiesen. Dieser EEG-Pflichtanteil ist eine rein bilanzielle Größe und keine physikalische Lieferung. Jeder Versorger muss diesen lt. Erneuerbare-Energien-Gesetz für sich ausweisen. Anlagenbetreiber zur Erzeugung von erneuerbaren Energien erhalten für ihre erzeugten Strommengen eine gesetzliche EEG-Vergütung, welche noch bis 30.06.2022 über die EEG-Umlage finanziert wurde. Diese Strommengen werden anteilig und informativ ausgewiesen.
Mit Stand 01.11.2024 ergibt sich deshalb für Stromlieferungen 2023 folgende Aufteilung im Rahmen der Stromkennzeichnung:
49 % aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage
51 % aus erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert durch die EEG-Umlage
(Stand zum 01.11.2024)
Stromkennzeichnung: Was ist das und was kann ich daraus ablesen?
Die Stromkennzeichnung hilft dir, nachzuvollziehen, aus welchen Energieträgern unser Brillant-Strom stammt. Du bekommst also ein gutes Gefühl dafür, wo dein Strom herkommt und welche Auswirkungen die genutzten Energieträger auf die Umwelt haben.
Hier findest du unsere Stromkennzeichnung mit Stromlieferungen der Brillant Energie, gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, Fassung 22. Mai 2023.
Wo finde ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Brillant Energie?
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) findest du mit nur einem Klick unter folgendem Link: Brillant Energie AGB.
Woher stammt das Ökogas von Brillant Energie?
Die Brillant Energie liefert Ökogas. Hierbei handelt es sich um herkömmliches Erdgas, welches nachträglich durch die Beteiligung an Projekten zur CO2-Minderung CO2-neutral gestellt und zertifiziert wird. Die Brillant Energie erwirbt Zertifikate der KlimaInvest Green Concepts GmbH, die das belegen. Unser Ökogaszertifikat findest du hier.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Falls dir unsere FAQ und unser Kundenportal (hier kannst du Abschläge anpassen, Zählerstände mitteilen oder Vertragsdaten anpassen) nicht weiterhelfen können und du Fragen oder dringende Anliegen hast, sende uns gern eine E-Mail an service@brillantenergie.de oder nutze unser Kontaktformular im Kundenportal oder in der „Meine Brillant“-App.
Was bedeutet EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage war Teil des Strompreises (pro verbrauchte Kilowattstunde) und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Mit der Umlage sollte die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, wie Solarenergie, Wasserkraft, Windenergie etc. staatlich gefördert werden. Anlagenbetreiber erhielten eine festgelegte Einspeisevergütung für ihren erzeugten Strom. Die EEG-Umlage betrug zum 1. Januar 2022 3,723 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde netto. Für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 sank die EEG-Umlage nach Bundesbeschluss auf 0 ct/kWh netto. Die EEG-Umlage wurde mit dem Beschluss des Bundestages ab 2023 nicht nur dauerhaft auf null gesenkt, sondern vollständig abgeschafft.