An- und Abmeldefristen für Strom ändern sich: Das ist neu für dich
Die Bundesnetzagentur ändert für alle Energieversorger aktuell die Fristen für An- und Abmeldungen von Stromverträgen und der 24-Stunden-Lieferantenwechsel wird möglich. Was genau hinter dieser Neuerung steckt, erfährst du hier.
Was genau ändert sich, wenn ich meinen Stromanbieter wechsle?
Du kannst schon immer im Rahmen der Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen deinen aktuellen Stromanbieter wechseln, indem du einen neuen Stromvertrag abschließt und der alte Vertrag durch dich oder deinen neuen Stromlieferanten gekündigt wird. Dabei bleibt die Stromversorgung durch den Netzbetreiber bestehen – nur der Anbieter, von dem du die Energie bekommst, ändert sich.
Ab dem 6. Juni 2025 gilt für diesen Prozess nun eine neue Regelung, die die Bundesnetzagentur für alle Energieanbieter festgelegt hat. Demnach müssen Stromversorger den Lieferantenwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden abwickeln. Für dich heißt das: Wenn du einen neuen Stromvertrag online abschließt, gibt dir dein neuer Energieversorger bis spätestens zum übernächsten Tag über deinen Lieferbeginn Bescheid. Liegen alle Daten korrekt vor, kannst du also spätestens zu Übermorgen bei deinem neuen Stromlieferanten in Belieferung gehen. Liegt ein Wochenend- oder Feiertag dazwischen, verlängert sich der Wechselprozess entsprechend, da an diesen Tagen keine Marktkommunikation stattfindet. Was genau die Marktkommunikation ist, liest du unten in unseren FAQ.
Was genau ändert sich, wenn ich ein- oder ausziehe?
Durch die neue Regelung der Bundesnetzagentur geht der Wechsel des Stromanbieters zukünftig nicht nur schneller, auch die Fristen bei Ein- und Auszügen ändern sich. Denn du kannst deinen Strom jetzt nur noch in die Zukunft an- und abmelden. Das bedeutet: Du solltest spätestens zwei Werktage vor dem Datum der Wohnungsübernahme bzw. -übergabe deinen Stromvertrag an- bzw. abmelden. Das ging vor der Änderung noch bis zu sechs Wochen rückwirkend.
Verpasst du bei deinem Auszug rechtzeitig deinen Strom abzumelden, zahlst du deinen Stromvertrag weiter, bis du ihn zum übernächsten Werktag abgemeldet hast.
Meldest du deinen Einzug erst nach der Wohnungsübergabe, wird mindestens der Grundpreis deinem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer berechnet und alle Beteiligten müssen im Nachgang klären, wie die Kosten verrechnet werden. Erlaubst du deinem Vermieter dich anzumelden, wirst du in der Grundversorgung mit Strom beliefert und kannst später deinen Vertrag kurzfristig mit 14 Tage Kündigungsfrist wechseln.
Das musst du noch zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel wissen
Mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel sollen der Energiemarkt kundenfreundlicher und der Wettbewerb zwischen den Anbietern angekurbelt werden. Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur treten durch § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ab 6. Juni 2025 in Kraft und setzen eine EU-Richtlinie um. Die schnellere Marktkommunikation ist vor allem für die Energielieferanten eine Herausforderung, da sie ihre technischen Abläufe komplett umstellen und erneuern müssen. Das bedeutet auch, dass es um den 6. Juni herum bei allen Energieanbietern zu längeren Wartezeiten kommen kann, bis die Umstellung der Systeme vollständig erfolgt ist. Bei Brillant Energie beispielsweise startet die Systemumstellung bereits am 19. Mai und dauert bis 15. Juni. In dieser Zeit können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Strom nur noch in die Zukunft mit Lieferbeginn zum 16. Juni an- und abmelden.
Gut zu wissen: Für Gasverträge gilt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel übrigens noch nicht, hier soll die Neuerung erst im April 2026 kommen. Das bedeutet, ein Wechsel dauert hier in der Regel noch ca. zehn Werktage und An- und Abmeldungen bei Umzug sind noch innerhalb von sechs Wochen rückwirkend möglich. Allerdings stellen alle Energielieferanten im Zeitraum vom 19.05. bis 15.06.2025 ihre Systeme um und dadurch kann es in dieser Zeit auch für Gasaufträge zu Verzögerungen kommen.
Vorteil für dich als Verbraucher: Lange Wartezeiten beim Stromanbieterwechsel gibt es nicht mehr und du kannst nun noch flexibler und schneller auf andere Tarife reagieren und abhängig von der Kündigungsfrist einen neuen Stromlieferanten wählen.
FAQ
Welche Voraussetzungen gelten für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel für Strom?
Der Wechsel innerhalb von 24 Stunden mit Lieferbeginn zum übernächsten Tag ist möglich, wenn du deinem neuen Anbieter alle erforderlichen Daten korrekt mitteilst. Dabei ist deine Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) besonders wichtig. Hast du diese nicht parat, ermittelt Brillant Energie sie zukünftig über ein MaLo-Identverfahren beim Netzbetreiber. Das heißt, dein Netzbetreiber muss (in der Regel mit Hilfe deiner Zählernummer) deine MaLo ermitteln und Brillant Energie gegenüber bestätigen.
Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?
Das ist eine elfstellige Kennziffer, die deinen Standort im Energienetz eindeutig beschreibt. Dein Stromanbieter muss die MaLo-ID z.B. auf der Stromabrechnung angeben.
Ich möchte mich für meine Energieversorgung an- oder abmelden. Was muss ich beachten?
Falls du deinen Ein-, Aus- oder Umzug planst, melde deinen Stromvertrag schon vor der Wohnungsübernahme bzw. -übergabe bei deinem Energielieferanten an bzw. ab.
Beachte dabei für deinen Stromvertrag bei Brillant Energie:
► Anmelden spätestens zwei Werktage vor Wohnungsübernahme
► Abmelden spätestens zwei Werktage vor Wohnungsübergabe
Den Zählerstand kannst du bis zwei Wochen später online oder per App nachmelden.
Warum ist eine rückwirkende Strom-Abmeldung nicht mehr möglich?
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Energienutzer verpflichtet, sich vorab für die Energielieferung an- und abzumelden. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur lassen keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr zu.
Welchen Nachteil habe ich, wenn ich meinen Stromvertrag erst nach der Wohnungsübergabe abmelde?
Deine Abmeldung (Kündigung) kann frühestens zwei Tage in die Zukunft bestätigt werden. Liegen Wochenend- oder Feiertage dazwischen, verschiebt sich die Frist entsprechend nach hinten. Das heißt, bis zu diesem Zeitpunkt zahlst du deinen Stromvertrag weiter.
Was ist, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde? Bekomme ich dann keinen Strom?
Der Strom wird nicht abgestellt. Erlaubst du deinem Vermieter dich anzumelden, wirst du in der Grundversorgung mit Strom beliefert und kannst später deinen Vertrag kurzfristig mit 14 Tage Kündigungsfrist wechseln. Meldest du dich nicht an, wird mindestens der Grundpreis deinem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer berechnet. Erspare dir also am besten den Ärger, solche Dinge nachträglich klären zu müssen.
Was ist die Marktkommunikation?
Die Marktkommunikation beschreibt den automatisierten Datenaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren des Energiemarktes, wie z. B. Verteilnetzbetreibern, Übertragungsnetzbetreibern, Energieversorgern, Bilanzkreisverantwortlichen und Messstellenbetreibern. Sie besteht aus verbindlich durch die Bundesnetzagentur vorgegebenen Prozessen, Fristen, Formaten und Übertragungsregeln.
Wann komme ich als Stromkunde mit der Marktkommunikation in Berührung?
Wenn du in deine Wohnung oder dein Haus einziehst oder aus einem Objekt ausziehst, musst du dich für einen Energievertrag an- bzw. abmelden.
Das war nach alter Regelung bis zu sechs Wochen rückwirkend möglich. Mit der neuen Marktkommunikation musst du dich bereits vor der Übergabe des Objekts zum Zeitpunkt der Übergabe anmelden, oder auch vor der Übergabe deiner Wohnung mit dem Zeitpunkt deines Auszugs abmelden.
Wenn du deinen Energielieferanten wechselst, läuft die Marktkommunikation zwischen den Akteuren auf dem Energiemarkt. Hier ist mit der neuen Regelung ein Wechsel innerhalb von 24 Stunden werktags möglich. Vertraglich vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten dabei weiterhin.
Gelten die neuen Fristen auch für die An- und Abmeldung von Gasverträgen?
Nein erstmal nicht. Die Umstellung ist aber für April 2026 geplant. Das bedeutet, dass bis dahin ein Wechsel ca. zehn Werktage dauert und du deinen Ein- oder Auszug noch bis zu sechs Wochen rückwirkend melden kannst. Allerdings stellen alle Energielieferanten im Zeitraum vom 19.05. bis 15.06.2025 ihre Systeme um und dadurch kann es in dieser Zeit auch für Gasaufträge zu Verzögerungen kommen.

Strom anmelden bei Brillant Energie
Von uns bekommst du zertifizierten Ökostrom. Willst du deinen Strom anmelden oder von einem anderen Anbieter zu uns wechseln, nutze einfach unseren Tarifrechner und schließe den für dich passenden Tarif für dein Zuhause ab. Bitte beachte: Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur stellen wir wie alle Energielieferanten im Zeitraum vom 19.05. bis 15.06.2025 unsere Systeme um. In dieser Zeit ist ein Lieferbeginn für deinen Stromauftrag frühestens zum 16.06.2025 möglich und es kann zu Verzögerungen bei der Bestätigung deines Auftrages kommen.