An- und Abmeldefristen für Strom haben sich geändert: Das ist neu für dich

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Die Bundesnetzagentur hat für alle Energieversorger die Fristen für An- und Abmeldungen von Stromverträgen geändert und den 24-Stunden-Lieferantenwechsel eingeführt. Was genau hinter dieser Neuerung steckt, erfährst du hier.

Was genau ändert sich, wenn ich meinen Stromanbieter wechsle?

Du kannst schon immer im Rahmen der Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen deinen aktuellen Stromanbieter wechseln, indem du einen neuen Stromvertrag abschließt und der alte Vertrag durch dich oder deinen neuen Stromlieferanten gekündigt wird. Dabei bleibt die Stromversorgung durch den Netzbetreiber bestehen – nur der Anbieter, von dem du die Energie bekommst, ändert sich.

Seit dem 6. Juni 2025 gilt für diesen Prozess nun eine neue Regelung, die die Bundesnetzagentur für alle Energieanbieter festgelegt hat. Demnach müssen Stromversorger den Lieferantenwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden abwickeln. Für dich heißt das konkret: Wenn du einen neuen Stromvertrag online abschließt und alle Daten inklusive Marktlokationsnummer korrekt vorliegen, löst der neue Stromanbieter die Kündigung beim Altlieferanten und die Anmeldung beim Netzbetreiber aus. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich alle Marktpartner werktags über sogenannte Marktnachrichten binnen 24 Stunden in die Zukunft abgestimmt haben. Wenn alles reibungslos durchläuft, erhältst du dann direkt danach über deinen Lieferbeginn Bescheid. Liegt ein Wochenend- oder Feiertag dazwischen, verlängert sich der Wechselprozess entsprechend, da an diesen Tagen keine Marktkommunikation stattfindet. Was genau die Marktkommunikation ist, liest du unten in unseren FAQ.

Was genau ändert sich, wenn ich ein- oder ausziehe?

Durch die neue Regelung der Bundesnetzagentur soll der Wechsel des Stromanbieters nicht nur schneller gehen, auch die Fristen bei Ein- und Auszügen haben sich geändert. Denn du kannst deinen Strom jetzt nur noch in die Zukunft an- und abmelden. Das bedeutet: Du solltest allerspätestens zwei Werktage vor dem Datum der Wohnungsübernahme bzw. -übergabe deinen Stromvertrag an- bzw. abmelden. Das ging vor der Änderung noch bis zu sechs Wochen rückwirkend. Damit alles entspannt läuft, empfehlen wir bei Brillant Energie, sich bereits mindestens 14 Tage vor der Wohnungsübergabe bzw. -übernahme an- bzw. abzumelden. Gerade bei der Stromabmeldung solltest du die vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsfristen bei Auszug beachten.

Verpasst du bei deinem Auszug rechtzeitig deinen Strom abzumelden, zahlst du deinen Stromvertrag weiter, bis du ihn in die Zukunft abgemeldet hast.

Meldest du deinen Einzug erst nach der Wohnungsübergabe, wird mindestens der Grundpreis deinem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer berechnet und alle Beteiligten müssen im Nachgang klären, wie die Kosten verrechnet werden. Erlaubst du deinem Vermieter dich anzumelden, wirst du in der Grundversorgung mit Strom beliefert und kannst später deinen Vertrag kurzfristig mit 14 Tage Kündigungsfrist wechseln.

Das musst du noch zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel wissen

Mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel sollen der Energiemarkt kundenfreundlicher und der Wettbewerb zwischen den Anbietern angekurbelt werden. Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur treten durch § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) seit 6. Juni 2025 in Kraft und setzen eine EU-Richtlinie um. Die schnellere Marktkommunikation war für Energielieferanten und Netzbetreiber eine Herausforderung, da sie ihre technischen Abläufe und das Format ihrer Marktnachrichten komplett umstellen und erneuern mussten. Brillant Energie und viele andere Marktpartner haben diese Umstellung fristgerecht geschafft. Es gibt aber auch noch einige Marktpartner, die Probleme haben, so dass es beim Wechsel auch derzeit noch in Einzelfällen zu Wartezeiten kommen kann und Vertragsbestätigungen erst später dir ankommen.

Gut zu wissen: Für Gasverträge gilt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel übrigens noch nicht, hier soll die Neuerung erst im April 2026 kommen. Das bedeutet, ein Wechsel dauert hier in der Regel noch ca. zehn Werktage und An- und Abmeldungen bei Umzug sind noch innerhalb von sechs Wochen rückwirkend möglich. 
Durch die Umstellung der Systeme aller Energielieferanten für Strom, kam und kommt es zum Teil aber auch für Gasaufträge zu Verzögerungen.

Vorteil für dich als Verbraucher: Lange Wartezeiten beim Stromanbieterwechsel soll es zukünftig nicht mehr geben und du kannst nun noch flexibler und schneller auf andere Tarife reagieren und abhängig von der Kündigungsfrist einen neuen Stromlieferanten wählen.

FAQ

Welche Voraussetzungen gelten für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel für Strom?

Der Wechsel werktags innerhalb von 24 Stunden ist möglich, wenn du deinem neuen Anbieter alle erforderlichen Daten korrekt mitteilst. Dabei ist deine Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) besonders wichtig. Hast du diese nicht parat, ermittelt Brillant Energie sie zukünftig über ein MaLo-Identverfahren beim Netzbetreiber. Das heißt, dein Netzbetreiber muss (in der Regel mit Hilfe deiner Zählernummer) deine MaLo ermitteln und Brillant Energie gegenüber bestätigen. Durch dieses Verfahren kann der Wechselprozess aber länger dauern. Denn die 24 Stunden starten erst, wenn dein neuer Stromanbieter die MaLo hat und die Abmeldung beim Altlieferanten und die Anmeldung beim Netzbetreiber gestartet hat.

Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?

Das ist eine elfstellige Kennziffer, die deinen Standort im Energienetz eindeutig beschreibt. Dein Stromanbieter muss die MaLo-ID z.B. auf der Stromabrechnung angeben.

Ich möchte mich für meine Energieversorgung an- oder abmelden. Was muss ich beachten?

Falls du deinen Ein-, Aus- oder Umzug planst, melde deinen Stromvertrag am besten schon 14 Tage vor der Wohnungsübernahme bzw. -übergabe bei deinem Energielieferanten an bzw. ab. Beachte bei der Abmeldung die vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsfristen deines Stromlieferanten. 
Deinen Zählerstand kannst du bis zu zwei Wochen nach Wohnungsübergabe nachmelden.

 

Warum ist eine rückwirkende Strom-Abmeldung nicht mehr möglich?

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Energienutzer verpflichtet, sich vorab für die Energielieferung an- und abzumelden. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur lassen keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr zu.

Welchen Nachteil habe ich, wenn ich meinen Stromvertrag erst nach der Wohnungsübergabe abmelde?

Deine Abmeldung (Kündigung) kann frühestens zwei Tage in die Zukunft bestätigt werden. Liegen Wochenend- oder Feiertage dazwischen, verschiebt sich die Frist entsprechend nach hinten. Das heißt, bis zu diesem Zeitpunkt zahlst du deinen Stromvertrag weiter.

Was ist, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde? Bekomme ich dann keinen Strom?

Der Strom wird nicht abgestellt. Erlaubst du deinem Vermieter dich anzumelden, wirst du in der Grundversorgung mit Strom beliefert und kannst später deinen Vertrag kurzfristig mit 14 Tage Kündigungsfrist wechseln. Meldest du dich nicht an, wird mindestens der Grundpreis deinem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer berechnet.  Erspare dir also am besten den Ärger, solche Dinge nachträglich klären zu müssen.

Was ist die Marktkommunikation?

Die Marktkommunikation beschreibt den automatisierten Datenaustausch über sogenannte Marktnachrichten zwischen den verschiedenen Akteuren des Energiemarktes, wie z. B. Verteilnetzbetreibern, Übertragungsnetzbetreibern, Energieversorgern, Bilanzkreisverantwortlichen und Messstellenbetreibern. Sie besteht aus verbindlich durch die Bundesnetzagentur vorgegebenen Prozessen, Fristen, Formaten und Übertragungsregeln.  

Wann komme ich als Stromkunde mit der Marktkommunikation in Berührung?

Wenn du in deine Wohnung oder dein Haus einziehst oder aus einem Objekt ausziehst, musst du dich für einen Energievertrag an- bzw. abmelden. 

Das war nach alter Regelung bis zu sechs Wochen rückwirkend möglich. Mit der neuen Marktkommunikation musst du dich bereits vor der Übergabe des Objekts zum Zeitpunkt der Übergabe anmelden, oder auch vor der Übergabe deiner Wohnung mit dem Zeitpunkt deines Auszugs abmelden.

Wenn du deinen Energielieferanten wechselst, läuft die Marktkommunikation zwischen den Akteuren auf dem Energiemarkt. Hier ist mit der neuen Regelung ein Wechsel innerhalb von 24 Stunden werktags möglich. Vertraglich vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten dabei weiterhin.

Gelten die neuen Fristen auch für die An- und Abmeldung von Gasverträgen?

Nein erstmal nicht. Die Umstellung ist aber für April 2026 geplant. Das bedeutet, dass bis dahin ein Wechsel ca. zehn Werktage dauert und du deinen Ein- oder Auszug noch bis zu sechs Wochen rückwirkend melden kannst. 

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