Brillant Energie

Unser FAQ - Fragen und Antworten rund um deine Energie

Dein Vertrag
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Dein Vertrag

Was bedeutet Grundpreis?

In der Abrechnung von Energie gibt es den sogenannten Grundpreis. Das ist eine pauschale Grundgebühr, die monatlich für deinen Strom- bzw. Gasanschluss berechnet wird. Er ist der verbrauchsunabhängige Anteil des Strompreises und besteht aus dem Bereitstellungs- und Verrechnungspreis.

Was bedeutet Arbeitspreis?

Neben dem Grundpreis gibt es bei der Abrechnung von Energie den sogenannten Arbeitspreis. Er ist abhängig vom Verbrauch und wird in Cent pro Kilowattstunde angegeben. Warum? Mit diesem Arbeitspreis werden die folgenden Positionen gedeckt:

  • Netzentgeltarbeitspreis
  • Kosten für die Beschaffung des Stroms bzw. des Gases
  • Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstige staatliche veranlasste Belastungen

Was bedeutet Kilowattstunde?

Kilowattstunde ist eine Energiemaßeinheit. Laut Definition entspricht eine Kilowattstunde (geschrieben: 1 kWh) der Energiemenge, die ein Gerät oder eine Maschine mit einer Leistung von einem Kilowatt in einer Stunde benötigt. So kannst du zum Beispiel mit 1 kWh eine Energiesparlampe bis zu 90 Stunden laufen lassen.

Rechenbeispiel:
Wie viel verbraucht eine 60 Watt-Glühbirne, die sechs Stunden lang brennt?
60 Watt Glühbirne x 6 Stunden Betrieb = 360 Wh : 1000 = 0,360 kWh
(Leistung (Watt) x Zeit (Stunden) = Stromverbrauch in Wattstunden (Wh), dieser geteilt durch 1000 = Verbrauch in kWh)

Wie rechne ich meinen Gasverbrauch in Kubikmetern in Kilowattstunden (kWh) um?

Sollte dir der Gasverbrauch nur in Kubikmetern (m3) bekannt sein, kannst du ihn wie folgt in kWh umrechnen:

Multipliziere den Gasverbrauch in m3 mit dem Brennwert und der Zustandszahl (z-Zahl). Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 pro m3. Die Zustandszahl drückt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und Luftdruck aus.

Die beiden Werte findest du auf deiner Gasrechnung oder sie können beim örtlichen Netzbetreiber erfragt werden.

Sind Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt, kann die Kubikmeterzahl mit 10 multipliziert werden, was einen guten Schätzwert ergibt.

Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit?

Bei Brillant Energie beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Bei Vertragsabschluss kannst du auch eine längere Laufzeit von 24 Monaten wählen. Hast du einen Vertrag vor dem 01.03.2022 abgeschlossen, verlängert sich nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit der Vertrag um jeweils 12 Monate – du kannst mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Verträge, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, verlängern sich nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Wie lang ist die Erstvertragslaufzeit?

Wenn du einen neuen Vertrag bei Brillant Energie abschließt, dann beträgt die Erstvertragslaufzeit wahlweise 12 oder 24 Monate. Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit verlängert sich dein Vertrag automatisch: bei Vertragsabschluss ab 01.03.2022 auf unbestimmte Zeit (mit einer Kündigungsfrist von einem Monat) bzw. bei Vertragsabschluss vor dem 01.03.2022 um 12 Monate (mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende).

Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Ab 01.03.2022 geschlossene Verträge kannst du mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beenden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Hast du einen Vertrag vor dem 01.03.2022 abgeschlossen, kannst du mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende kündigen.

Wo kann ich meinen Vertrag mit allen Vertragsdetails einsehen?

Wir haben alle Verträge und Vertragsdetails in deinem Kundenportal hinterlegt. So findest du sie schnell und direkt unter dem Menüpunkt „Meine Verträge“. Das Kundenportal erreichst du online oder über die „Meine Brillant“-App.  Ansonsten haben wir dir diese auch mit der Vertragsbestätigung per E-Mail zugesandt.

Kann ich neben meinem bestehenden Vertrag einen weiteren Vertrag mit Brillant Energie abschließen?

Kein Problem! Schließe einfach einen neuen Energievertrag mit uns über brillantenergie.de ab und teile uns dabei die bei uns bekannte Mail-Adresse mit. Du hast dann Einsicht auf alle von dir abgeschlossenen Verträge bei uns.

Nach der Eingangsbestätigung veranlassen wir alles Weitere und senden dir dann per Mail eine Vertragsbestätigung.

Habe ich bei Brillant Energie eine Preisstabilität?

Je nachdem für welchen Vertrag du dich entschieden hast, bleibt der Preis innerhalb der ersten 12 oder 24 Monate für deine Energielieferung konstant. Ausgenommen von der Preisstabilität sind dabei Steuern, Abgaben und staatlich veranlasste Belastungen.

Zum Beispiel fällt die Gasspeicherumlage unter sonstige staatlich veranlasste Belastungen und ist nicht in der Preisstabilität enthalten.

Kommt es durch Änderungen der staatlich veranlassten Belastungen oder nach Auslaufen der Preisstabilität zu einer Preisanpassung, kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Was passiert, wenn ich umziehe? Muss ich meinen Vertrag kündigen?

Ziehst du aus, musst du keine Kündigung an uns schicken. Aber bitte melde uns einfach deinen Auszug per Mail an service@brillantenergie.de oder direkt übers Kundenportal unter "Verträge hier kündigen" per Formular über „außerordentliche Kündigung“. Du erreichst es online unter portal.brillantenergie.de oder über die „Meine Brillant“-App.  Dein Vertrag endet dann zum angegebenen Auszugsdatum. Teile uns einfach zum Auszug deinen Zählerstand mit und dann schicken wir dir eine Schlussrechnung – und zwar genau über die Kilowattstunden, die du verbraucht hast. 

Sehr gerne beliefern wir dich auch in deinem neuen Zuhause mit Strom und Gas. Deinen Einzug solltest du uns aufgrund von Bearbeitungsfristen spätestens bis zu 4 Wochen rückwirkend melden. Dazu nutze bitte unseren Tarifrechner und prüfe, ob wir dich in deinem neuen Zuhause mit Strom und Gas beliefern können. Wenn ja, schließe einfach einen neuen Vertrag mit Brillant Energie ab und um den Rest kümmern wir uns. 

Bitte beachte: Erfolgt die Anmeldung später als 6 Wochen nach deinem Umzug und wurde bereits Energie bezogen, übernimmt der zuständige Grundversorger deine Versorgung. 

Und: Eine Vertragsmitnahme ist online aktuell leider nicht möglich.
Bei Fragen dazu, schreib uns einfach eine Mail an service@brillantenergie.de. Wir sind gern für dich da.  

 

Ich habe gekündigt und möchte jetzt einen neuen Vertrag mit Brilliant Energie abschließen. Geht das?

Ja, das ist möglich. Nutze dazu einfach unseren Online-Tarifrechner auf brillantenergie.de und erteile uns einen neuen Auftrag. Unser Tipp für künftige Entscheidungen: Wenn du überlegst zu kündigen, warte am besten noch unser Preisänderungsschreiben ab. Das schicken wir in der Regel ca. 6 Wochen vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit. Denn kündigst du schon vorher, bekommst du dieses Schreiben mit den neuen Preisen nicht mehr. Mit der Preisänderung erhältst du sowieso ein Sonderkündigungsrecht bis die neuen Preise wirksam werden. Du hast also genug Zeit, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen und vorsorglich kündigen ist nicht notwendig. Dieser Weg ist in der Regel mit weniger Aufwand verbunden.  

Gut zu wissen: Wenn du einen neuen Vertrag mit uns abschließt, du innerhalb von sechs Monaten vor Vertragsneuabschluss aber auch schon durch uns über einen alten Vertrag mit Energie beliefert wurdest, erhältst du keinen Neukunden- oder Sofortbonus von uns. Denn die Boni greifen nur beim ersten Vertragsabschluss. Hier kannst du nochmal alles über den Neukunden- und Sofortbonus nachlesen. 

Ich habe gekündigt und möchte jetzt doch meinen Vertrag behalten. Kann ich die Kündigung rückgängig machen?

Leider ist es nicht möglich, eine bereits getätigte Kündigung rückgängig zu machen. Wir verstehen jedoch, dass sich die Umstände ändern können. Dann hast du die Möglichkeit, einfach einen neuen Vertrag online auf unserer Webseite abzuschließen. Einfach Tarifrechner nutzen, Tarif auswählen und uns neu beauftragen.  

Für das nächste Mal empfehlen wir dir, die Kündigung nicht zu überstürzen. In der Regel senden wir dir ca. 6 Wochen vor Ende deiner Erstvertragslaufzeit ein Preisänderungsschreiben zu. Denn kündigst du schon vorher, bekommst du dieses Schreiben mit den neuen Preisen nicht mehr. Mit der Preisänderung erhältst du sowieso ein Sonderkündigungsrecht bis die neuen Preise wirksam werden. Du hast also genug Zeit, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen und vorsorglich kündigen ist nicht notwendig. Dieser Weg ist in der Regel mit weniger Aufwand verbunden.  

Gut zu wissen: Wenn du einen neuen Vertrag mit uns abschließt, du innerhalb von sechs Monaten vor Vertragsneuabschluss aber auch schon durch uns über einen alten Vertrag mit Energie beliefert wurdest, erhältst du keinen Neukunden- oder Sofortbonus von uns. Denn die Boni greifen nur beim ersten Vertragsabschluss. Hier kannst du nochmal alles über den Neukunden- und Sofortbonus nachlesen.