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Strompreisbremse
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Strompreisbremse

Ich habe erfahren, dass ich Entlastungsbeträge aus der Strompreisbremse zurückzahlen muss. Warum?

Wir haben die Differenz aus den ausgezahlten Entlastungsbeträgen zu den tatsächlichen Stromkosten ermittelt. Und wenn du eine Rückforderung für Zahlungen aus der Energiepreisbremse bekommen hast, hat diese Berechnung gezeigt, dass deine Stromkosten im Jahr 2023 unter den dafür bewilligten Entlastungsbeträgen lag.
Die somit zu viel an dich ausgezahlten Entlastungsbeträge müssen wir von dir zurückfordern. Das gilt für jede Stromentnahmestelle einzeln.

Ist die Strompreisbremse zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufen?

Laut Energiepreisbremsengesetz galten die Preisbremsen bis 31.12.2023. Die Preisbremsen wurden nicht verlängert und sind somit zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufen.

Für welchen Zeitraum galt die Strompreisbremse?

Die Energiepreisbremsen sind im März 2023 gestartet und galten rückwirkend ab Januar 2023. Die Dauer der Preisbremsen war bis Ende 2023 begrenzt. Jeder Anspruchsberechtige erhält seine Entlastung für den Gültigkeitszeitraum in voller Höhe.

Wie wurde die Strompreisbremse für 2023 berechnet?

Dein jährlicher Stromverbrauch lag bei bis zu 30.000 kWh? Dann erhältst du 80 Prozent deines prognostizierten Jahresverbrauchs zum festgelegten Referenzpreis von 40 Cent/kWh. Darin sind Netzentgelte, Messstellenentgelte, staatlich veranlasste Preisbestandteile und die Umsatzsteuer bereits enthalten. Für jede weitere Kilowattstunde fällt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an. Der Staat übernimmt die Differenz zu dem mit uns tariflich vereinbarten Preis. Wenn du weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbraucht hast, erhältst du trotzdem die Entlastung in voller Höhe. Nur für die Energie, die du über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbraucht hast, fällt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an.

Hier findest du eine Beispielrechnung zur Strompreisbremse.

Was passiert, wenn mein tatsächlicher Verbrauch 2023 niedriger lag als die Jahresverbrauchsprognose?

Dein Energieverbrauch lag unter der für die Entlastung berechneten Prognose? Gut für dich: Dein Entlastungsbetrag bleibt trotzdem gleich. Energie sparen lohnt sich immer.

Was passiert, wenn mein tatsächlicher Verbrauch 2023 über dem Wert der aktuellen Jahresverbrauchsprognose lag?

Lag dein tatsächlicher Energieverbrauch über dem aktuell prognostizierten Verbrauch, bleibt dein Entlastungsbetrag unverändert. Denn der Preisdeckel greift nur für das vorab berechnete Entlastungskontingent. Für den darüber liegenden Verbrauch zahlst du den ursprünglich vereinbarten Verbrauchspreis.

Ich bin 2023 zu Brillant Energie gewechselt. Was muss ich zum Thema Energiepreisbremse tun oder beachten?

Du musst nichts weiter tun. Dein vorheriger Energieversorger übermittelt uns die dafür notwendigen Daten für dein Entlastungskontingent innerhalb von 6 Wochen nach Belieferungsbeginn. In deiner Jahresrechnung verrechnen wir dann den Entlastungsbetrag. Dir geht also nichts verloren.