Unser FAQ - Fragen und Antworten rund um deine Energie
Gasumlagen
Was ist der CO2-Preis?
Der sogenannte CO2-Preis stellt die Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) dar.
Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde im Dezember 2019 das BEHG mit einer Kohlenstoffdioxyd (CO2)-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel beschlossen. Die CO2-Bepreisung begann 2021 mit einem jährlich steigenden Festpreis pro Tonne CO2. Der eigentliche Emissionshandel mit Versteigerung von CO2-Zertifikaten per Auktion beginnt 2026 mit einem Preiskorridor mit Mindest- und Maximalpreis pro Tonne CO2. Danach soll nach aktuellem Stand ein freier Handel mit nicht abzuschätzenden Kosten und ohne Korridor eröffnet werden. Ziel ist, die CO2-Emissionen zu senken und den Marktteilnehmern Anreize zu geben, den Verbrauch zu verringern oder auf klimafreundlichere Technologien umzusteigen.
Die Bundesregierung hat den CO₂-Preis für das Jahr 2025 auf 55 € pro Tonne angehoben, 2026 soll er auf bis zu 65 € ansteigen. Damit erhöhen sich die Kosten für Benzin, Diesel sowie Heizöl und Erdgas. Die generierten Einnahmen fließen in Klima- und Transformationsfonds.
Was ist die Bilanzierungsumlage?
Die SLP-Bilanzierungsumlage (SLP steht für Standard-Lastprofil) oder auch Gasbilanzierungsumlage (früher Regel- und Ausgleichsenergieumlage) existiert bereits seit mehreren Jahren und wird in der Regel jährlich jeweils zum 1. Oktober festgelegt. Sie soll den zu erwartenden Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie decken.
Am 01.10.2023 wurde die Bilanzierungsumlage auf 0 Cent/kWh gesenkt.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hatte die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies sollte dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist.
Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern.
Die dafür seit 01.10.2022 anfallenden Kosten wurden bis 31.12.2025 über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Die Gasspeicherumlage lag zum Start bei 0,059 Cent pro Kilowattstunde und wurde seitens der Bundesregierung am 01.07.2024 auf 0,250 Cent pro kWh, zum 01.01.2025 auf 0,299 Cent pro kWh erhöht und zum 01.07.2025 auf 0,289 Cent pro kWh festgelegt.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Gasspeicherumlage zum 01.01.2026 abzuschaffen. Ab dem 01.01.2026 wird die Umlage auf 0,00 Cent pro kWh gesenkt.
Was ist die Gasbeschaffungsumlage?
Die Gasbeschaffungsumlage, die zum 01.10.2022 geplant war, wurde seitens der Bundesregierung noch vor Inkrafttreten gestoppt.
Gedacht war die Gasbeschaffungsumlage dafür, den Gasimporteuren die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffungen im Falle einer erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen zu erstatten. Übergreifendes Ziel dabei war, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Mit der Umlage sollten die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung solidarisch auf alle Gaskunden verteilt werden. Die Umlage sollte als Preisbestandteil in den Gaspreis einfließen und wurde nach Ankündigung unmittelbar vor Inkrafttreten gestoppt.
Bekomme ich eine Information zur Preisveränderung? Habe ich aufgrund der Preisveränderung ein Sonderkündigungsrecht?
Die geltenden Umlagen werden mit deiner nächsten jährlichen Preisänderung weitergegeben, zu der du rechtzeitig eine Information erhältst. Mit der Preisanpassung besteht für dich ein Sonderkündigungsrecht. Die Kosten für die Umlagen werden in deiner Gasrechnung gesondert ausgewiesen.
Ich habe in meinem Energievertrag eine Preisstabilität vereinbart. Werden Umlagen auch an mich weitergegeben?
Wir haben mit dir eine eingeschränkte Preisstabilität vereinbart. Ausgenommen von der Preisstabilität sind Steuern, Abgaben und sonstige staatlich veranlasste Belastungen. Wir behalten uns daher vor, durch staatliche Umlagen entstandene Mehrkosten auch innerhalb der Preisstabilität an unsere Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Wir werden dich per Mail und im Kundenportal fristgerecht informieren, wenn sich Umlagen auf den Preis in deinem Tarif auswirken.