Unser FAQ - Fragen und Antworten rund um deine Energie
Gasumlagen
Was ist der CO2-Preis?
Der sogenannte CO2-Preis stellt die Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) dar.
Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde im Dezember 2019 das BEHG mit einer Kohlenstoffdioxyd (CO2)-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel beschlossen. Die CO2-Bepreisung begann 2021 mit einem jährlich steigenden Festpreis pro Tonne CO2. Der eigentliche Emissionshandel mit Versteigerung von CO2-Zertifikaten per Auktion beginnt 2026 mit einem Preiskorridor mit Mindest- und Maximalpreis pro Tonne CO2. Danach soll nach aktuellem Stand ein freier Handel mit nicht abzuschätzenden Kosten und ohne Korridor eröffnet werden. Ziel ist, die CO2-Emissionen zu senken und den Marktteilnehmern Anreize zu geben, den Verbrauch zu verringern oder auf klimafreundlichere Technologien umzusteigen.
Die Bundesregierung hat den CO₂-Preis für das Jahr 2024 auf 45 € pro Tonne angehoben, 2025 soll er auf 55 € ansteigen. Damit erhöhen sich die Kosten für Benzin, Diesel sowie Heizöl und Erdgas. Die generierten Einnahmen fließen in Klima- und Transformationsfonds.
Was ist die Bilanzierungsumlage?
Die SLP-Bilanzierungsumlage (SLP steht für Standard-Lastprofil) oder auch Gasbilanzierungsumlage (früher Regel- und Ausgleichsenergieumlage) existiert bereits seit mehreren Jahren und wird in der Regel jährlich jeweils zum 1. Oktober festgelegt. Sie soll den zu erwartenden Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie decken.
Am 01.10.2023 wurde die Bilanzierungsumlage auf 0 Cent/kWh gesenkt.
Umlagen können sich jährlich ändern. Alle geänderten Umlagenbeträge geben wir bei Brillant Energie gesammelt spätestens zum 1. Januar an unsere Kundinnen und Kunden weiter. Das geschieht automatisch, du brauchst nichts tun. Wir informieren dich dazu rechtzeitig per Mail - etwa vier bis sechs Wochen vor Jahresende.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist.
Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern.
Die dafür vom 01.10.2022 bis vorrausichtlich März 2027 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Die Gasspeicherumlage lag zum Start bei 0,059 Cent pro Kilowattstunde und wurde seitens der Bundesregierung am 01.07.2024 auf 0,250 Cent und nun zum 01.01.2025 auf 0,299 Cent pro kWh erhöht. Die Brillant Energie hat sich dazu entschieden, alle geänderten Umlagen gesammelt zum Anfang des Jahres an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Wir informieren dich dazu rechtzeitig per Mail - etwa vier bis sechs Wochen vor Jahresende.
Was ist die Gasbeschaffungsumlage?
Die Gasbeschaffungsumlage, die zum 01.10.2022 geplant war, wurde seitens der Bundesregierung noch vor Inkrafttreten gestoppt.
Gedacht war die Gasbeschaffungsumlage dafür, den Gasimporteuren die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffungen im Falle einer erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen zu erstatten. Übergreifendes Ziel dabei war, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Mit der Umlage sollten die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung solidarisch auf alle Gaskunden verteilt werden. Die Umlage sollte als Preisbestandteil in den Gaspreis einfließen und wurde nach Ankündigung unmittelbar vor Inkrafttreten gestoppt.
Bekomme ich eine Information zur Preisveränderung? Habe ich aufgrund der Preisveränderung ein Sonderkündigungsrecht?
Die geltenden Umlagen werden über eine Preisänderung zum 1.1. eines Jahres weitergegeben, zu der du rechtzeitig eine Information erhältst. Mit der Preisanpassung besteht für dich ein Sonderkündigungsrecht. Die Kosten für die Umlagen werden in deiner Gasrechnung gesondert ausgewiesen.
Ich habe in meinem Energievertrag eine Preisstabilität vereinbart. Werden Umlagen auch an mich weitergegeben?
Wir haben mit dir eine eingeschränkte Preisstabilität vereinbart. Ausgenommen von der Preisstabilität sind Steuern, Abgaben und sonstige staatlich veranlasste Belastungen. Zum Beispiel die vom Gesetzgeber eingeführte Gasspeicherumlage ist eine staatlich veranlasste Belastung und liegt somit außerhalb der Preisgarantie. Die durch staatliche Umlagen entstandenen Mehrkosten müssen wir vollständig an unsere Kunden weitergeben. Wir werden dich fristgerecht informieren, wenn sich Umlagen auf den Preis in deinem Tarif auswirken.