So liest und verstehst du deine Gasrechnung richtig
Einmal im Jahr ist es so weit und Brillant Energie schickt dir eine Rechnung für deinen Energieverbrauch. Uns ist es wichtig, dass du genau verstehst, was und wofür du bezahlst. Begriffe wie Abschlag, Verbrauchsstelle und Arbeitspreis können auf deiner Gasrechnung zunächst kompliziert erscheinen. Aber keine Sorge, wir helfen dir, den Durchblick zu behalten. In den nächsten Abschnitten findest du leicht verständliche Erklärungen dieser und anderer wichtiger Begriffe. So bist du bestens informiert und kannst deine Gasrechnung bis ins Detail richtig lesen und verstehen.
Schau einfach auf den Rechnungsbilden auf die Nummern. Was diese Abschnitte bedeuten, erklären wir dir dann jeweils im Text.
Inhaltsverzeichnis
- Briefkopf, Betreff und Einleitung
- Zusammenfassung der Kosten in einer Tabelle
- Zahlungsdetails
- Neuer monatlicher Abschlagsbetrag
- Informationen zur Lieferstelle und zum Vertrag
- Dein Verbrauch im Überblick
- Abrechnungsrelevante Positionen
- Zusätzliche Kostenbestandteile
- Gasverbrauch im Vergleich
- Kontaktinformationen und Hinweise für den Beschwerdefall
- Informationen gemäß §3 Abs. 1 CO2KostAufG
1. Briefkopf, Betreff und Einleitung
Ganz oben auf deinem Dokument liest du grundlegende Informationen zu deinem Gasversorger Brillant Energie, darunter Name, Adresse und Kontaktmöglichkeiten. Hier sind auch wichtige Daten wie deine Vertragsnummer, die Rechnungsnummer und der Zeitraum, für den wir abrechnen, aufgeführt. Diese Informationen sind wichtig, damit wir deine Rechnung bei Rückfragen schnell und eindeutig zuordnen können.
2. Zusammenfassung der Kosten in einer Tabelle
Hier siehst du die Gesamtkosten für deine Gaslieferung und die Abschlagszahlungen, die du im angegebenen Zeitraum geleistet hast. Auch die daraus resultierende Nachzahlung oder Gutschrift ist in der Tabelle auf Seite 1 aufgeführt. Eine typische Auflistung sieht so aus:
- Kosten für Gas-Lieferung Nettobetrag: Hier haben wir dir den Nettobetrag der Kosten für deinen Gasverbrauch für den Abrechnungszeitraum aufgeführt. Das ist der Wert noch ohne Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt).
- Umsatzsteuer: Hier findest du den Betrag der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, der auf den Nettobetrag draufgerechnet wird. Der Umsatzsteuersatz für Gas beträgt regulär 19 %.
Gut zu wissen: Es gab eine Ausnahme. Der Bundesrat hatte am 07.10.2022 rückwirkend zum 01.10.2022 der von der Bundesregierung angekündigten Mehrwertsteuer-Absenkung (sog. Umsatzsteuer-Absenkung) zugestimmt. Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 galt somit ein verminderter Umsatzsteuersatz für Gas in Höhe von 7 %. Seit 1. April 2024 greift wieder die reguläre Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer von 19 %.
- Gesamtkosten (brutto): Das ist die Summe aus dem Nettobetrag und der Umsatzsteuer, also die Gesamtkosten für deinen Energieverbrauch über den Abrechnungszeitraum.
- Gezahlte Abschläge: Hier haben wir alle Zahlungen, die du monatlich an Brillant Energie überwiesen oder die wir im Rahmen deines SEPA-Mandats von deinem Konto abgebucht haben, zusammengerechnet aufgeführt. Den monatlichen Abschlagsbetrag hatten wir dir zu Vertragsstart oder in der letzten Jahresrechnung vorgegeben – basierend auf deiner Verbrauchsprognose, deinem Tarif und der Anzahl der Abschlagstermine. In der Jahresrechnung werden diese Abschläge nun mit den tatsächlichen Kosten deines Verbrauchs verrechnet.
Gut zu wissen: Hier werden die Abschläge einmal mit 7 und einmal mit 19 % aufgelistet. Das liegt daran, dass für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 ein verminderter Umsatzsteuersatz für Gas in Höhe von 7 % galt, der hier getrennt berechnet und aufgelistet wird.
Unser Tipp: Wenn du weißt, dass sich dein Energieverbrauch ändern wird, zum Beispiel, weil eine Person mehr im Haushalt leben oder du vermehrt Homeoffice machen und heizen wirst, kannst du deinen Abschlag monatlich auch selbst nach oben setzen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Nutze dafür einfach unseren Abschlagsrechner und ändere anschließend, falls notwendig, den Betrag im Kundenportal, das du online und per App erreichst. Liest du regelmäßig deinen Gaszähler ab, kannst du deinen Energieverbrauch übers Jahr besser im Blick behalten. Beachte dabei aber auch, dass du im Sommer weniger Gas benötigst als in der kalten Jahreszeit. Der Monatsdurchschnitt für ein Jahr ist entscheidend für den Abschlagsbetrag. Mehr Tipps zum richtigen Ablesen deines Gaszählers findest du in unserem Ratgeberbeitrag.
- Entlastungsbeträge Gas (Preisbremse): Die Entlastungsbeträge im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremse wurden eingeführt, um Verbraucher vor stark steigenden Energiekosten in Zeiten der Energiekrise zu schützen und sie zum Energiesparen zu motivieren. Die Preisbremse funktioniert so: Haushalte mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr erhalten 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zum festgelegten Referenzpreis von 12 Cent/kWh. Darin sind Netzentgelte, Messstellenentgelte, staatlich veranlasste Preisbestandteile und die Umsatzsteuer bereits enthalten. Für jede weitere kWh fällt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an. Der Staat übernimmt die Differenz zu dem mit Brillant Energie tariflich vereinbarten Preis. Nur für die Energie, die du über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbraucht hast, fällt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an. Diese Maßnahme war von Januar bis Dezember 2023 gültig. In deiner Rechnung oder deinen Rechnungen, die diesen Zeitraum betreffen, findest du daher in der Tabelle und in dem Text der Fußnote 1 darunter alle Angaben zu deinem Entlastungsbetrag.
Mehr zum Thema liest du in unseren FAQ.
- Nachzahlung/Gutschrift: Das ist wohl der wichtigste Punkt auf deiner Rechnung, weil du hier erfährst, was du noch bezahlen musst oder an Geld zurückerstattet bekommst.
Wir ziehen deine gezahlten Abschläge von den Gesamtkosten ab. Daraus ergibt sich ein Betrag. Das kann entweder eine Nachzahlung sein – dann hast du mehr Energie verbraucht, als wir anhand der Verbrauchsprognose angenommen haben, und der monatliche Abschlag hat nicht ausgereicht. Oder du freust dich und es ist eine Gutschrift. Dann hast du weniger Gas verbraucht, als berechnet, und mehr Abschlag gezahlt, als notwendig war. Das Guthaben zahlen wir dir – sofern wir deine Bankverbindung haben – bis 14 Tage, nachdem du deine Rechnung erhalten hast, aus.
3. Zahlungsdetails
Unterhalb der Tabelle auf Seite 1 der Rechnung findest du Infos zur Zahlung.
Hast du bei Vertragsabschluss die Überweisung als Zahlungsart gewählt und ein Guthaben, fragen wir hier deine Bankverbindung ab, wenn wir diese noch nicht haben. Bei einer Nachzahlung erhältst du hier die Anweisungen zur Überweisung des Restbetrags, einschließlich dem Hinweis, dass du als Verwendungszweck deine Vertragsnummer angeben musst, damit wir deine Zahlung korrekt zuordnen können.
Falls du uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hast, wird der Betrag automatisch von deinem Konto abgebucht oder dein Guthaben automatisch ausgezahlt und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
Du überweist, möchtest uns aber zukünftig ein SEPA-Mandat erteilen? Dann geh einfach ins Kundenportal und stelle deine Zahlungsart um.
4. Neuer monatlicher Abschlagsbetrag
Anhand deines Jahresverbrauchs und deinen aktuellen Preisen berechnen wir deinen zukünftigen monatlichen Abschlagsbetrag, den du im kommenden Jahr monatlich zahlen wirst. Über den neuen Abschlagsbetrag informieren wir dich an dieser Stelle der Rechnung. Wir führen hier den neuen Betrag sowie das Datum auf, an dem der erste neue Abschlag fällig ist. Wenn du deine Abschläge per Überweisung zahlst, stelle sicher, dass du deinen Dauerauftrag entsprechend anpasst.
Gut zu wissen: Stellst du im Laufe des Jahres fest, dass sich dein Energieverbrauch erhöht, kannst du im Kundenportal, das du online und per App erreichst, deinen monatlichen Abschlagsbetrag auch selbst nach oben setzen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Das geht bis zu viermal pro Belieferungsjahr.
5. Informationen zu deiner Lieferstelle und deinem Vertrag
An dieser Stelle erhältst du einen Überblick über alle relevanten Informationen zu deiner Gaslieferung und deinem Vertrag. Die wichtigsten Begriffe erklären wir dir hier:
- Verbrauchsstelle: Dies ist der Ort, an den wir dein Gas liefern.
- Marktlokations-ID: Diese ID steht eindeutig für den Ort, an dem das Gas verbraucht wird.
- Messlokations-ID: Diese ID kennzeichnet eindeutig den Ort, an dem das Gas gemessen wird. Sie enthält Angaben zum Land und zum zuständigen Netzbetreiber.
- Netzbetreiber/Messtellenbetreiber: Hier wird der Netzbetreiber aufgeführt, der für die Versorgung und den Betrieb des Gasnetzes verantwortlich ist. Zudem findest du den Messstellenbetreiber, der für die Verwaltung und Ablesung deines Gaszählers zuständig ist. Beide haben eine spezifische Codenummer.
- Vertragsdetails: In diesem Abschnitt sind alle relevanten Vertragsinformationen aufgeführt, wie Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und aktuelle Preise.
Zählernummer, Zählwerk, Zeitraum
- Zählernummer: Das ist die Nummer deines Gaszählers, die auch direkt am bzw. auf dem Gerät steht. Achte darauf, den Zählerstand des richtigen Zählers abzulesen, damit bei der Abrechnung auch alles stimmt. Du weißt nicht, wo du deinen Zähler finden kannst? In unseren FAQ erfährst du mehr über deinen Zähler.
- Zählwerk: Gaszähler bestehen aus mechanischen oder elektronischen Vorrichtungen, die den Gasstrom erfassen, und in der Regel einem Zählwerk. Deshalb bleibt hier die Spalte für zusätzliche Zählwerke leer. Das Zählwerk misst den Gasverbrauch in Kubikmetern (m³) und erfasst kontinuierlich den Verbrauch deines gesamten Haushalts. Den angegebenen Verbrauch rechnen wir dann in Kilowattstunden (kWh) um und nutzen ihn für die Abrechnung.
- Zeitraum: Dieser Abschnitt gibt den genauen Zeitraum an, für den dein Gasverbrauch gemessen wurde und der für die Rechnung verwendet wird. In der Tabelle wird der Gesamtzeitraum in Einzelzeiträume unterteilt. Das ist für die nachfolgenden Tabellen zur Preisberechnung relevant. Ändert sich während des Abrechnungszeitraums der Preis oder die Umsatzsteuer, müssen diese Zeiträume getrennt voneinander betrachtet und berechnet werden.
Zählerstände, Faktor, Verbrauch
- Anfangsstand, Endstand: Hier findest du pro Zeitraum den Anfangs- und Endzählerstand sowie den berechneten Gasverbrauch in Kubikmetern (m³), der für die Abrechnung relevant ist. Bei Preisänderungen innerhalb des Abrechnungszeitraums werden die Zeiträume entsprechend aufgeteilt und die Zählerstände für jede Periode angezeigt.
- Faktor: Der Faktor in der Gasrechnung beträgt in der Regel 1. Das bedeutet, dass die Kubikmeter-Angabe des Gaszählers 1:1 dem tatsächlichen Gasverbrauch entspricht und der Verbrauch nicht mit einem höheren Faktor multipliziert wird. So etwas kommt eher beim Stromverbrauch vor. Bei Kunden mit höherem Stromverbrauch können Wandlerzähler mit einem Faktor größer als 1 verwendet werden. Dann wird in einer Stromrechnung der Verbrauch zum Beispiel mit dem Faktor 30 multipliziert.
- Verbrauch: In dieser Spalte siehst du, wie viele kWh Gas du im angegebenen Zeitraum verbraucht hast. Achtung: Die Zählerstände und die Differenz zwischen Anfangs- und Endzählerstand sind in m3 angegeben, der Verbrauch aber in kWh. Wir haben also die Werte in m3 hier in kWh umgerechnet. Wie die Umrechnungsformel lautet, kannst du in folgendem Ratgeber-Beitrag nachlesen: So berechnest du deinen Gasverbrauch.
Art der Zählerstandsermittlung
Die Fußnoten zu den Anfangs- und Endständen zeigen an, wer die Zählerstände ermittelt und zugeliefert hat. Die Legende zu den Fußnoten findest du unter der Tabelle. Die einzelnen Punkte sagen Folgendes aus:
- Ablesung Netzbetreiber: Das heißt, der zuständige Netzbetreiber vor Ort hat deinen Zählerstand abgelesen und an uns übermittelt.
- Ablesung Lieferant: Dies bedeutet, dass Brillant Energie den Zählerstand abgelesen hat, was jedoch nicht vorkommt. Wir als Onlineanbieter bitten unsere Kunden, ihren Zählerstand selbst abzulesen.
- Ablesung Kunde/Kundin: Steht eine 3 als Fußnote, heißt das, du hast den Zählerstand selbst abgelesen und uns mitgeteilt.
- Rechnerisch ermittelt: Wir schicken dir eine Ableseaufforderung per Mail und auch zusätzlich eine Erinnerung dazu. Teilst du uns deinen Zählerstand dann trotzdem nicht mit, ermitteln wir ihn rechnerisch und schätzen deinen Energieverbrauch für die Rechnung. Der hochgerechnete Zählerstand kann von deinem tatsächlichen Verbrauch abweichen, daher ist es wichtig, dass du rechtzeitig abliest.
- Netzbetreiber Ersatzwert: Das bedeutet, dass der Netzbetreiber einen ermittelten Ersatzwert statt eines abgelesenen Wertes übermittelt.
- Ablesung Messstellenbetreiber: Der Messstellenbetreiber hat den Zählerstand abgelesen und an uns weitergegeben.
7. Abrechnungsrelevante Positionen
Hier findest du die verschiedenen Kostenpositionen, die je nach Abrechnungszeitraum und Tarif variieren können. Diese umfassen:
- die Zeiträume aus der Tabelle „Dein Verbrauch“ mit den jeweils gemessenen Verbräuchen
- Arbeitspreis: Der Arbeitspreis ist der verbrauchsabhängige Teil deiner Gasrechnung. Er beschreibt die Kosten für das verbrauchte Gas in Cent pro kWh. Je mehr kWh du also verbrauchst, desto höher ist dein Rechnungsbetrag. Der Preis schließt auch sämtliche mit dem Verbrauch in Zusammenhang stehende Kosten wie Netzentgelte, Beschaffungskosten, staatliche Steuern, Umlagen und Abgaben mit ein.
- Grundpreis: Der Grundpreis ist ein fester Bestandteil des Gaspreises und deckt Kosten ab, die unabhängig vom tatsächlichen Gasverbrauch anfallen. Er setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die ab Vertragsbeginn zum Beispiel durch die Nutzung der Infrastruktur, Abrechnung, Zählermiete und Serviceleistungen entstehen. Dazu gehören Ausgaben für die Bereitstellung des Gases sowie die Wartung der Anlagen und Messgeräte, die für die zuverlässige Energieversorgung notwendig sind.
Wie kommt der Rechnungsbetrag nun final zustande? Zuerst wird das verbrauchte Gas in kWh mit dem Arbeitspreis multipliziert. Anschließend wird der feste Grundpreis dazugerechnet. Dadurch ergibt sich der Nettopreis für jeden Abrechnungszeitraum. Am Ende der Tabelle findest du dann den Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer, der die Gesamtkosten für den gesamten Abrechnungszeitraum darstellt. Diesen Betrag haben wir auch auf der ersten Seite der Rechnung als Gesamtkosten für die Gaslieferung aufgeführt.
Auch hier haben wir die in 1. erläuterten unterschiedlichen Umsatzsteuersätze von 7 und 19 % berücksichtigt. Denn für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 galt für Gas der geminderte Umsatzsteuersatz von 7 % und so ist es auch auf der Rechnung vermerkt.
Unter der Tabelle findest du noch Hinweise speziell zur Gaspreisbremse: Einmal werden dort die „Bruttoverbrauchskosten gemäß § 20 Abs. 1 Nummer 4 EWPBG“ angegeben. Das sind die normalen Kosten des Arbeitspreises im Preisbremsenzeitraum. Außerdem findest du dort den „Differenzbetrag gemäß § 20 Abs. 1 Nummer 5 EWPBG“. Das ist für den Preisbremsenzeitraum die Differenz zwischen den von dir bereits geleisteten Zahlungen sowie der Differenz aus den Bruttoverbrauchskosten (erster Betrag) und den gewährten Entlastungsbeträgen der Preisbremse. Oder einfacher ausgedrückt: Es handelt sich um die Differenz zwischen dem, was du als Kundin oder Kunde schon gezahlt hast, und dem, was du noch zahlen musst.
8. Zusätzliche Kostenbestandteile
Die Rechnung enthält weitere Kostenbestandteile wie Steuern und staatliche Umlagen:
- CO2-Preis: Der CO2-Preis ist eine Umweltsteuer, die die CO₂-Emission, also den Ausstoß von Treibhausgasen, besteuert. Die CO₂-Steuer soll den Verbrauch von umweltschädlichen Brennstoffen sowie negative Auswirkungen wie die globale Erwärmung und Meeresversauerung verringern und dazu ermuntern, umweltfreundlichere Alternativen zu nutzen. In dem Sternchentext dazu liest du, wie hoch der CO2-Preis entsprechend deines Abrechnungszeitraums für dich in ct/kWh ausfällt.
- Die SLP-Bilanzierungsumlage (SLP = Standard-Lastprofil) soll den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie decken.
- Gasspeicherumlage: Diese staatliche Umlage wurde eingeführt, um die Gasversorgungssicherheit zu gewährleisten. Das Gesetz verpflichtet zur Einhaltung bestimmter Mindestfüllstände in Gasspeichern an festgelegten Stichtagen. Dies soll sicherstellen, dass die Gasversorgung in Deutschland auch bei einem Ausfall von Gasimporten im Winter gesichert bleibt.
- Erdgassteuer: Mit der Erdgassteuer, geregelt durch das Energiesteuergesetz, wird die Verwendung von Erdgas als Kraft- und Heizstoff besteuert. Diese Steuer richtet sich nach dem Verbrauch von Haushalten und Unternehmen in Deutschland und wird pro kWh berechnet.
- Messdienstleistung und Messstellenbetrieb umfassen alle Dienstleistungen und Maßnahmen rund um den Gaszähler.
- Die Konzessionsabgabe deckt die Nutzung öffentlicher Flächen für die Verlegung von Strom- und Gasleitungen ab. Energieversorger zahlen diese Abgabe an Gemeinden und Städte, um die Leitungen, die oft unter Gehwegen und Straßen verlaufen, nutzen zu dürfen.
- Netznutzung/Netzentgelte: Diese Entgelte decken die Kosten für die Nutzung des Gasversorgungsnetzes ab – die Kosten für den Bau und die Wartung der Infrastruktur wie Leitungen eingeschlossen. Sie setzen sich aus Grund- und Arbeitspreis zusammen.
9. Gasverbrauch im Vergleich
Ein Vergleich deines Gasverbrauchs mit Durchschnittswerten anderer Haushalte hilft dir, deinen Verbrauch besser einzuordnen. Diese Werte sind Orientierungshilfen und können je nach individuellem Verbrauch variieren.
10. Kontaktinformationen und Hinweise für den Beschwerdefall
Solltest du einmal Fragen oder Grund zur Beschwerde haben, findest du hier die Kontaktdaten unseres Kundenservice. Wir geben dir zudem Infos zu deinen Rechten im Beschwerdefall sowie nützliche Links zum Thema Energieeffizienz.
11. Informationen gemäß §3 Abs. 1 CO2KostAufG
Seit Anfang 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es besagt, dass sich Vermieter an einem Teil der Heizkosten beteiligen müssen – genauer gesagt: an den darauf anfallenden CO₂-Kosten. In welcher Höhe sie zahlen müssen, hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Bevor das Gesetz eingeführt wurde, haben Vermieter die Heizkosten vollständig auf ihre Mieter umlegen können. Ziel des Gesetzes ist es, Anreize für Vermieter zu schaffen, ihre Gebäude energetisch zu sanieren und Heizungen einzubauen, die klimaschonend sind und Kosten einsparen.
Brillant Energie ist als Gaslieferant verpflichtet, auf der Gasrechnung bestimmte Informationen, wie hier im Rechnungsbeispiel zu sehen, mitzuteilen. Auf dieser Basis kann der Vermieter im Rahmen der Heizkostenabrechnung dann die CO₂-Kostenaufteilung vornehmen. Übrigens, Mieter mit Etagenheizungen können sich anhand dieser Informationen einen Teil der CO₂-Kosten vom Vermieter erstatten lassen. Wie hoch der zu erstattende CO₂-Kostenanteil ist, kann über den Rechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz geprüft werden.
In der Tabelle auf unserer Beispielrechnung findest du die Angaben, die der Vermieter benötigt, pro Jahr für den Lieferzeitraum aufgelistet. Für die Berechnung des Kohlendioxidausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche braucht der Vermieter die Gesamtemission der Brennstofflieferung und die Quadratmeterzahl der einschlägigen Wohnfläche.
Das Gesetz verpflichtet uns als Brennstofflieferant dazu, folgende Werte auf Rechnungen für die Lieferung von Gas anzugeben:
1. die Brennstoffemissionen der Brennstofflieferung in Kilogramm Kohlendioxid, also die absoluten Werte für die Lieferung. Diese ergeben sich durch Multiplikation von heizwertbezogenem Emissionsfaktor (Pkt. 3) und dem heizwertbezogenen Energiegehalt der Lieferung (Pkt. 4).
2. den sich für den jeweiligen Zeitpunkt der Lieferung ergebenen Preisbestandteil der Kohlendioxidkosten für die gelieferte Brennstoffmenge, also die CO2-Kosten für die Gaslieferung. Die CO2-Kosten erhält man durch Multiplikation der Brennstoffemissionen (Pkt. 1) und dem für den Lieferzeitraum gültigen maßgeblichen Zertifikatspreis für CO2 geteilt durch 1000 (zzgl. der jeweils geltenden USt.). Der maßgebliche Zertifikatspreis für CO2 wird durch das Umweltbundesamt hier veröffentlicht.
3. den heizwertbezogenen Emissionsfaktor des gelieferten Brennstoffs, angegeben in Kilogramm Kohlendioxid pro Kilowattstunde. Der Emissionsfaktor ist je Brennstoff vom Gesetzgeber vorgegeben und ist in der sogenannten EBeV 2030 zu finden.
4. der heizwertbezogene Energiegehalt der gelieferten Brennstoffmenge in Kilowattstunden: Dieser Wert ergibt sich durch Multiplikation der Liefermenge laut Abrechnung (diese Menge ist brennwertbezogen) mit dem Faktor 0,903 (Umrechnungsfaktor Brennwert/Heizwert, durch die EBeV 2030 vorgegeben).
5. einen Hinweis auf die in § 6 Absatz 2 und § 8 Absatz 2 geregelten Erstattungsansprüche.